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Berliner
Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN)
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dieser Seite werden ausgewählte Gutachten und Publikationen aufgeführt.
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Beteiligung der Berliner
Naturschutzverbände in der
Bauleitplanung
Empirischer Rückblick und Ausblick
(Diplomarbeit im Fach Landschaftsplanung von Hanna Voigt, betreut
durch
Prof. Dr. Johann Köppel Dipl.-Biol. Manfred Schubert,
TU-Berlin im Februar 2006
Folgende Kernfragen werden in der Arbeit
behandelt:
• Hat die Verbandsbeteiligung in irgendeiner Form Einfluss auf die
Bauleitplanung?
• Gibt es Unterschiede in der Einflussnahme bei unterschiedlichen
Beteiligungsverfahren bzw. –zeitpunkten?
• Gibt es grundsätzliche Konflikte zwischen Verbänden und
Behörden, die in der Beteiligung zur Bebauungsplanung häufiger
vorkommen?
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der Diplomarbeit

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Rechtsgutachten zur Anwendung der
Eingriffsregelung des neuen Bundesnaturschutz-gesetzes und des
Berliner Naturschutzgesetzes
Karsten Sommer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Berlin, im April 2004 (letzte Ergänzung Juni
2004)
Zum 04. April 2002 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz2 in Kraft
getreten. Bereits nach dem alten Bundesnaturschutzgesetz und dem
Berliner Naturschutzgesetz3 kamen bei der An-wendung der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und ihrer Umsetzung
insbesondere im Bereich der Festlegung und Realisierung von
Kompensationsmaßnahmen einige Unsicherhei-ten zum Vorschein. Es
kamen erhebliche Differenzen auf zwischen den anerkannten
Natur-schutzverbänden auf der einen und der obersten
Naturschutzbehörde im Land Berlin auf der anderen Seite, wie auch
teilweise innerhalb der Naturschutzbehörden.
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Vorschlagliste der Berliner
Naturschutzverbände zu Kompensationsmaßnahmen
Vorstand der Berliner
Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz
Berlin, im Januar 2005
Eine Bilanz der in den vergangenen Jahren im Zuständigkeitsbereich
des Berliner Senats festgesetzten Kompensationsmaßnahmen zeigt,
dass ein Schwerpunkt der festgesetzten Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen in der Herstellung öffentlicher Grün- und
Freiflächen bestand, wobei der Bau von Wegen, Kinderspielplätzen,
Sport- und Erholungsanlagen u.ä. Anlagen mit einbezogen wurde.
Damit erschien die Verwendung von Kompensationsmitteln zum Bau von
Erholungs- und Sportanlagen in Berlin einen Vorrang zu erhalten.
Von Seiten der Verbände gab es deshalb in der Vergangenheit
mehrfach Kritik zum praktizierten Umgang mit Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen, da Infrastrukturmaßnahmen zur
Erholungserschließung wie versiegelte Rad- und Gehwege,
Aussichtsplattformen, Fußgängerbrücken und Parkbänke aus
Kompensationsmitteln finanziert wurden. Im Mittelpunkt der Kritik
stand besonders die bei diesen Maßnahmen zu verzeichnende
Negativbilanz für den Naturschutz, da nicht selten für die
Zerstörung von artenreichen oder geschützten Biotopen die oben
genannten Anlagen (teilweise ebenfalls Eingriffe) aus
Ausgleichsmitteln bzw. als Ersatz für Schäden an Natur und
Landschaft finanziert wurden. Aufgrund der unbefriedigenden Praxis
im Umgang mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Berlin haben die
Verbände (NABU, BUND, BLN) ein Rechtsgutachten (K. Sommer, Juni
2004) in Auftrag gegeben, welches der Öffentlichkeit vorgestellt
wurde und besonders in der Fachöffentlichkeit auf großes Interesse
stieß. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bau von
Erholungs- und Sportanlagen aus Kompensationsmitteln dem gängigen
Recht widerspricht, es sei denn, dass eben solche Anlagen von
Eingriffen betroffen waren.
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