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Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN)

Auf dieser Seite werden ausgewählte Gutachten und Publikationen aufgeführt.

Beteiligung der Berliner Naturschutzverbände in der Bauleitplanung

Empirischer Rückblick und Ausblick (Diplomarbeit im Fach Landschaftsplanung von Hanna Voigt, betreut durch Prof. Dr. Johann Köppel Dipl.-Biol. Manfred Schubert,
TU-Berlin im Februar 2006

Folgende Kernfragen werden in der Arbeit behandelt:
• Hat die Verbandsbeteiligung in irgendeiner Form Einfluss auf die
Bauleitplanung?
• Gibt es Unterschiede in der Einflussnahme bei unterschiedlichen
Beteiligungsverfahren bzw. –zeitpunkten?
• Gibt es grundsätzliche Konflikte zwischen Verbänden und Behörden, die in der Beteiligung zur Bebauungsplanung häufiger vorkommen? 
Download der Diplomarbeit


Rechtsgutachten zur Anwendung der Eingriffsregelung des neuen Bundesnaturschutz-gesetzes und des Berliner Naturschutzgesetzes

Karsten Sommer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Berlin, im April 2004 (letzte Ergänzung Juni 2004)

Zum 04. April 2002 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz2 in Kraft getreten. Bereits nach dem alten Bundesnaturschutzgesetz und dem Berliner Naturschutzgesetz3 kamen bei der An-wendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und ihrer Umsetzung insbesondere im Bereich der Festlegung und Realisierung von Kompensationsmaßnahmen einige Unsicherhei-ten zum Vorschein. Es kamen erhebliche Differenzen auf zwischen den anerkannten Natur-schutzverbänden auf der einen und der obersten Naturschutzbehörde im Land Berlin auf der anderen Seite, wie auch teilweise innerhalb der Naturschutzbehörden. 
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Vorschlagliste der Berliner Naturschutzverbände zu Kompensationsmaßnahmen
Vorstand der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz
Berlin, im Januar 2005

Eine Bilanz der in den vergangenen Jahren im Zuständigkeitsbereich des Berliner Senats festgesetzten Kompensationsmaßnahmen zeigt, dass ein Schwerpunkt der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Herstellung öffentlicher Grün- und Freiflächen bestand, wobei der Bau von Wegen, Kinderspielplätzen, Sport- und Erholungsanlagen u.ä. Anlagen mit einbezogen wurde. Damit erschien die Verwendung von Kompensationsmitteln zum Bau von Erholungs- und Sportanlagen in Berlin einen Vorrang zu erhalten. Von Seiten der Verbände gab es deshalb in der Vergangenheit mehrfach Kritik zum praktizierten Umgang mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, da Infrastrukturmaßnahmen zur Erholungserschließung wie versiegelte Rad- und Gehwege, Aussichtsplattformen, Fußgängerbrücken und Parkbänke aus Kompensationsmitteln finanziert wurden. Im Mittelpunkt der Kritik stand besonders die bei diesen Maßnahmen zu verzeichnende Negativbilanz für den Naturschutz, da nicht selten für die Zerstörung von artenreichen oder geschützten Biotopen die oben genannten Anlagen (teilweise ebenfalls Eingriffe) aus Ausgleichsmitteln bzw. als Ersatz für Schäden an Natur und Landschaft finanziert wurden. Aufgrund der unbefriedigenden Praxis im Umgang mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Berlin haben die Verbände (NABU, BUND, BLN) ein Rechtsgutachten (K. Sommer, Juni 2004) in Auftrag gegeben, welches der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und besonders in der Fachöffentlichkeit auf großes Interesse stieß. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bau von Erholungs- und Sportanlagen aus Kompensationsmitteln dem gängigen Recht widerspricht, es sei denn, dass eben solche Anlagen von Eingriffen betroffen waren. 
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